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Ehevertrag: Unromantisches Übel oder kluge Vorsorge?

Deine Hochzeit steht bevor und du bist total in die rosarote Welt der Hochzeitsvorbereitungen untergetaucht. Wenn ich dir jetzt sage, dass du auf deine To-Do-Liste auch das Thema „Ehevertrag“ schreiben sollst, mag dir das vielleicht ziemlich unpassend vorkommen. Aber: Selbst in den romantischsten Beziehungen ist es unumgänglich, über die rechtlichen Aspekte einer Ehe nachzudenken. Ein Ehevertrag mag auf den ersten Blick unromantisch erscheinen. Er ist aber ein äußerst wichtiger Schritt, um die Interessen und die Zukunft von beiden Partnern zu schützen. Daher möchte ich in diesem Blogbeitrag mit Rechtsanwältin Christiane Warnke darüber sprechen, warum ein Ehevertrag wichtig ist und wie er dazu beiträgt, eine stabile und harmonische Ehe aufzubauen.

Inhaltsübersicht

Rechtsanwältin Christiane Warnke ist Expertin für Eheverträge
Christiane Warnke: Rechtsanwältin und Expertin zum Thema Ehevertrag

Christiane Warnke ist seit über 30 Jahren Rechtsanwältin und hat sich auf das Familien- und Erbrecht spezialisiert. Sie weiß, dass ein Ehevertrag nicht nur für Prominente oder Menschen mit beträchtlichem Vermögen relevant ist. Eheverträge sind für jeden Paartyp von Nutzen und bieten die Möglichkeit, „eigene Gesetze“ für die Ehe zu schreiben.

Warum es sinnvoll ist, über einen Ehevertrag nachzudenken. Und welche Vorteile ein gut durchdachter Ehevertrag bietet, das klären wir in diesem Blog.

Was ist ein Ehevertrag?

Schauen wir uns als erstes die Definition an. Ein Ehevertrag ist ein juristisches Dokument, das von zwei Personen (in der Regel vor der Heirat) vereinbart, unterzeichnet und notariell beurkundet wird. Dieses Dokument legt die finanziellen und rechtlichen Bedingungen der Ehe fest. Es dient dazu, die Rechte und Pflichten beider Partner klar und eindeutig zu definieren. Christiane Warnke erklärt: „Ein Ehevertrag enthält Vereinbarungen der Ehepartner/innen, die in der Regel die gesetzlichen Vorgaben individuell anpassen („modifizieren“) bzw. auch weitergehende Regelungen für den Fall der Trennung und Scheidung enthalten, die der Gesetzgeber nicht vorsieht.“

Im Gegensatz zu den gesetzlichen Regelungen, die automatisch in Kraft treten, wenn zwei Menschen heiraten, ermöglicht ein Ehevertrag den Partnern, individuelle Vereinbarungen zu treffen. Dies kann bedeuten, dass sie die Verteilung von Vermögen und Schulden, das Erbrecht oder andere wichtige Angelegenheiten anpassen können. Mit einem Ehevertrag können Paare die Standardregeln des Familienrechts ergänzen oder sogar abändern. Um so ihre spezifischen Bedürfnisse und Wünsche besser zu berücksichtigen.

Was ist ein Ehevertrag
Ein Ehevertrag legt z.B. fest, wie Unterhaltszahlungen im Falle einer Scheidung geregelt werden.

Gesetzliche Regelungen

Christiane Warnke weiß aus ihrer jahrelangen Erfahrung, dass kaum jemand die gesetzlichen Regelungen einer Eheschließung kennt. Hingegen hat nahezu jeder schon mal aus dem Freundes- oder Familienkreis erlebt, welch gravierende Folgen eine Scheidung haben kann. Neben der hohen emotionalen Belastung hat das in der Regel auch finanzielle Folgen, die so nicht vorhergesehen worden sind. Daher ist es sinnvoll, sich zunächst einmal zu informieren, was der Gesetzgeber überhaupt geregelt hat, wenn zwei Menschen heiraten.

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3 wichtige Themen

Damit du besser einschätzen kannst, ob ein Ehevertrag für euch sinnvoll ist, schildert Christiane Warnke uns drei große, finanzielle Themen, die von Gesetzes wegen bei einer Scheidung relevant sind. Und die ein Ehevertrag regeln kann.

1. Gesetzlicher Güterstand der Zugewinngemeinschaft

„Als erstes gibt es den sogenannten gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dieser wird relevant bei Scheidung (und Tod) eines Ehepartners. Dann wird nämlich für jeden ermittelt, welches Vermögen bei der Heirat vorhanden war (= Anfangsvermögen), welches bei Scheidung (= Endvermögen). Derjenige, der den größeren Zugewinn erzielt hat, muss dem anderen die Hälfte des Differenzbetrages abgeben.“

Ein Beispiel macht es deutlicher:

Beide hatten bei der Heirat kein Vermögen. Ein Ehepartner, z.B. die Frau, hat in der Ehe Vermögen erwirtschaftet (oder gespart!) und hat am Ende, bei Scheidung, ein Vermögen von 100.000 €. Der Mann war nicht so erfolgreich. Sein Vermögen bei Scheidung beträgt nur 20.000 € (Er hat sein Geld in der Ehe ausgegeben). Der Zugewinn der Ehefrau ist 100.000 €, der des Ehemannes 20.000 €. Addiert man nun diese beiden Beträge und teilt die Summe (120.000 € ) durch zwei, so ergibt sich ein Zugewinn von 60.000 € für jeden. Heißt hier: Die Ehefrau muss dem Ehemann 40.000 € von ihrem Vermögen abgeben. So dass beide am Ende 60.000 € haben. Gerecht? Nicht immer!

Christiane Warnke weist auf die Stolperfallen dieser gesetzlichen Regelung hin: „Wer weiß noch, welches Vermögen er/sie bei der Heirat hatte? Wenn ja: Kann das belegt werden? Ansonsten gilt, dass das so genannte Anfangsvermögen bei Heirat gleich Null ist. Beziehungsweise nur in der Höhe berücksichtigt wird, die belegt werden kann. Folge: Je weniger ich am Anfang hatte, umso größer kann der Zugewinn sein.“

Ehevertrag vs. gesetzliche Regelungen
Ohne eine individuelle Regelung gilt der gesetzlicher Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

2. Unterhaltsregelung

„Ab dem Zeitpunkt der Trennung sowie – unter bestimmten Voraussetzungen auch nach der Scheidung – kann ein Unterhaltsanspruch geltend gemacht werden. Und zwar von demjenigen Ehepartner, der weniger als der andere verdient. Unterhalt ist die umstrittenste Scheidungsfolge. Hier gibt der Gesetzgeber vor, wann überhaupt ein Anspruch auf Unterhalt für den Ehepartner besteht und wie sich dieser der Höhe nach berechnet.“

3. Versorgungsausgleich

Als drittes gibt es den Versorgungsausgleich. „Hierbei handelt es sich um den Ausgleich von Rentenansprüchen, die jeder Ehepartner in der Ehe erwirtschaftet hat. Und zwar nur aus der gesetzlichen oder berufsständischen Altersvorsorge (Deutsche Rentenversicherung, Ärzteversorgung, etc.), aus Betriebsrenten und/oder privaten Rentenversicherungen.“

Auch hier rät die Rechtsanwältin einen Aspekt zu beachten: „Viele junge Paare legen ihr Geld heute in Aktien, ETF, etc. an mit dem Ziel, ihre Altersvorsorge aufzustocken. Eine solche Altersvorsorge kennt der Gesetzgeber jedoch nicht. Die Folge: Diese Geldanlagen wären im Zugewinnausgleich zu berücksichtigen und auszugleichen.

Oder aber ein Unternehmer, der nicht gesetzlich versichert ist, investiert in Immobilien. Der andere Ehepartner hat eine klassische Altersvorsorge. Eine solche Situation kann zu ungerechten Ergebnissen führen. Insbesondere dann, wenn, was ich oft erlebe, derjenige Ehepartner, der Immobilienvermögen aufgebaut hat, den anderen Ehepartner „überzeugt“ hat, einen Ehevertrag abzuschließen, in dem „nur“ die Immobilien im Scheidungsfall vom Ausgleich ausgeschlossen sind. Dann muss der andere seine Rentenanwartschaften teilen, erhält aber vom anderen keinen Ausgleich!“

Ehevertrag - Ja oder nein?
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Wie kann man gesetzliche Regelungen ergänzen oder ändern?

Ganz klar: mit einem eigenen Ehevertrag! Damit kann ich z.B. die Ausgleichsforderung beim Zugewinn der Höhe nach begrenzen, bestimmte Vermögenswerte (z.B. Unternehmensanteile) aus dem Ausgleich ausschließen wie auch Wertsteigerungen an ererbten Vermögensgegenständen. Die sich insbesondere bei Immobilien gravierend zum Nachteil des Beschenkten auswirken können.

Die gesetzliche Unterhaltsregelung kann man individuell anpassen. Zum Beispiel kann vereinbart werden, dass eine Vollzeittätigkeit erst zu einem späteren Zeitpunkt als gesetzlich normiert aufzunehmen ist.

Bei der Rente ist immer eine Einzelfallbetrachtung sinnvoll, um hier gerechte Ergebnisse zu erzielen.

Christiane Warnke weist auf folgenden Grundsatz hin: „Besser als das Gesetz geht immer, schlechter nicht!“ Du musst also keine Angst haben, dass sich durch den Ehevertrag deine Situation verschlechtert. „Vor Gericht wird Recht gesprochen – Gerechtigkeit aber ist etwas anderes. Daher plädiere ich auf den Abschluss eines fairen Ehevertrages. Denn in guten Zeiten lässt sich leicht fair sein. In schlechten Zeiten aber ist immer einer der Partner der Verlierer. Insbesondere aber die Kinder! Wenn die Leidenschaft geht, sollte der Respekt bleiben – das aber klappt nur in den wenigsten Fällen.“

Ehevertrag erstellen und ändern
Durch einen Ehevertrag können die gesetzlichen Regelungen geändert oder ergänzt werden.

Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?

Nun fragst du dich bestimmt, ob ein Ehevertrag für euch sinnvoll ist. Meine Interviewpartnerin hat die Frage, wann ein Ehevertrag sinnvoll ist, schnell beantwortet: „Immer! Wer heiratet schließt mit seiner Unterschrift beim Standesamt einen Ehevertrag ab. Und zwar den mit dem Staat und den gesetzlich vorgegebenen Regelungen. Mit einem Ehevertrag kann ich für meine Ehe eigene Gesetze schreiben.“

Die Vorteile

Schauen wir uns die Vorteile eines Ehevertrags an:

  • Klare finanzielle Vereinbarungen: Eheverträge ermöglichen es, finanzielle Aspekte der Ehe im Voraus zu klären. Dies kann helfen, potenzielle Konflikte über Geld zu vermeiden.

  • Schutz des Vermögens: Bestimmte Vermögenswerte – z.B. Unternehmensbeteilgungen, Immobilien – können aus dem Zugewinn für den Fall einer Scheidung herausgenommen werden.

Wann wird ein Ehevertrag empfohlen?

Es gibt einige typische Situationen, in denen ein Ehevertrag empfehlenswert ist. Diese sind:

  • Vermögensunterschiede: Wenn ein Partner deutlich mehr Vermögen besitzt als der andere. Dann kann ein Ehevertrag dazu beitragen, eine faire Vermögensaufteilung zu gewährleisten, falls die Ehe endet.

  • Unternehmensbeteiligungen: Wenn einer oder beide Partner Anteile an einem Unternehmen besitzen. Dann kann ein Ehevertrag die Geschäftsinteressen schützen.

  • Wiederheirat: Personen, die bereits geschieden sind und erneut heiraten, haben oft finanzielle Verpflichtungen aus ihrer vorherigen Ehe.

  • Kinder aus vorherigen Beziehungen: Wenn ein oder beide Partner Kinder aus früheren Beziehungen haben.

  • Bei Kinderwunsch: Der Gesetzgeber hat 2008 das Unterhaltsrecht verschärft. Danach ist Unterhalt die Ausnahme, nicht die Regel! Es wird erwartet, dass der Ehepartner, der überwiegend die gemeinsamen Kinder betreut, mit Vollendung des dritten Lebensjahres des jüngsten Kindes wieder vollschichtig berufstätig sein soll. Ungeachtet der Betreuungsmisere!

  • Bei Selbstständigkeit oder Unternehmensbeteiligung: Wie auch schon oben genannt, empfiehlt sich ein Ehevertrag, wenn ein Partner selbstständig ist oder an einem Unternehmen beteiligt ist. Denn: Bei einer Scheidung muss das Unternehmen oder ein Unternehmensanteil bewertet werden. Hierbei kommt es in der Regel zum Streit über den tatsächlichen Wert. Der Gesetzgeber gibt jedoch eine Bewertungsmethode vor. Kann sich das Paar nicht einigen, wird vom Gericht ein – teures – Sachverständigengutachten eingeholt. Das Ergebnis wird i.d.R. von demjenigen, der Unternehmer ist, als nicht angemessen erachtet. Entweder man einigt sich, oder ein zweites Gutachten muss her. Diese sind sehr teuer. Und: die Liquidität des Unternehmens lässt die Auszahlung der festgestellte Ausgleichssumme für den Zugewinn aber oftmals nicht zu.

  • Bei zu erwartenden Erbschaften und/oder Schenkungen: Erbschaften und Schenkungen hat der Gesetzgeber grundsätzlich „privilegiert“. Sie werden immer so behandelt, als wären sie schon bei der Heirat vorhanden gewesen, egal wann die Schenkung oder Erbschaft erfolgt ist. Das klingt erst einmal gut. Denn ansonsten wäre das Vermögen bei Heirat gleich Null – nach der Erbschaft einer Immobilie dann leicht im sechsstelligen Bereich. Auch hier liegt der Fehler jedoch im Detail. Der Gesetzgeber privilegiert nur den geschenkten Gegenstand an sich – nicht aber die im Lauf der Ehe angefallenen Wertsteigerungen! Insbesondere bei Immobilien kann das zu bösen Überraschungen führen. Oftmals muss die Immobilie dann veräußert werden. Da andernfalls die Wertsteigerung, die insbesondere in Ballungsräumen bei einer Ehedauer von zehn Jahren und mehr, sechsstellige Beträge erreichen kann, nicht ausgeglichen werden kann.

Bitte beachte, dass ein Ehevertrag nicht nur für die Absicherung im Falle einer Scheidung dient. Er trägt auch dazu bei, Missverständnisse zu vermeiden und die finanzielle Stabilität und Fairness in einer Beziehung zu fördern. Falls eine der Situationen also auf dich und dein/e Partner/in zutrifft, ist es sinnvoll, wenn ihr euch gemeinsam überlegt, ob und wie ihr einen Ehevertrag abschließen möchtet.

Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll
Bei gemeinsamen Kinderwunsch oder wenn Kinder aus früheren Beziehungen vorhanden sind, ist ein Ehevertrag empfehlenswert.

Welche Inhalte gehören in einen Ehevertrag?

Wenn ihr über einen Ehevertrag nachdenkt, dann stellt ihr euch irgendwann die Frage, was denn in so einen Ehevertrag rein muss. Die Expertin sagt dazu: „Wer die vorstehend beschriebenen Regelungen kennt, kann für sich entscheiden, ob diese individuell, vertraglich angepasst werden sollen. Hier gibt es vielfältige Möglichkeiten, für jedes Paar faire Regelungen zu treffen. Sei es zum Thema Unterhalt, Ausschluss bestimmter Vermögenswerte nur bei Scheidung (die Gütertrennung würde zu einem grundsätzlichen Ausschluss, auch im Todesfall führen – daher empfehle ich diese in der Regel nicht!) oder zum Versorgungsausgleich.“

Zusätzlich kann ich z.B. eine Regelung für die Nutzung einer Immobilie nach der Trennung treffen, die entweder im gemeinsamen oder alleinigen Eigentum eines Ehepartners steht oder aber eine Mietwohnung.

Ein Ehevertrag sollte sorgfältig ausgearbeitete und klar formulierte Bestimmungen enthalten, die die finanziellen und rechtlichen Aspekte der Ehe regeln. Die genauen Inhalte können von Paar zu Paar variieren. Abhängig von euren individuellen Bedürfnissen und Wünschen, sollten jedoch typischerweise folgende Punkte abdecken:

  • Ehegattenunterhalt: Der Vertrag kann Regelungen für eventuelle Unterhaltszahlungen festlegen, falls die Ehe endet. Dies umfasst z.B. die Verlängerung der Zeit, in denen der Kinderbetreuende Elternteil eigentlich, nach dem Gesetz, wieder arbeiten müsste.

  • Eigentumsrechte: Hier kann festgelegt werden, wie gemeinsames Eigentum, wie zum Beispiel Immobilien, Fahrzeuge oder Bankkonten, aufgeteilt wird oder wie damit umgegangen wird, wenn die Ehe endet.

  • Haushaltsführung: Dieser Abschnitt kann festlegen, wie die gemeinsamen finanziellen Angelegenheiten während der Ehe gehandhabt werden. Einschließlich der Verwaltung von Bankkonten und Krediten.

  • Rolle in der Kindererziehung: In Eheverträgen können auch Bestimmungen zur Kindererziehung enthalten sein. Wie zum Beispiel die Entscheidungsfindung bezüglich der Bildung und Erziehung der Kinder.

  • Änderungsklauseln: Es kann festgelegt werden, wie und unter welchen Umständen der Ehevertrag geändert oder aufgehoben werden kann.

Es ist äußerst wichtig, dass beide Partner den Ehevertrag verstehen. Und sich darüber im Klaren sind, wie er ihre Rechte und Verpflichtungen beeinflusst. Daher ist es oft ratsam, rechtliche Beratung von einem Anwalt oder einer Anwältin in Anspruch zu nehmen. Ein gut ausgearbeiteter Ehevertrag kann dazu beitragen, Konflikte in der Zukunft zu vermeiden. Sowie die finanzielle Sicherheit für jeden von euch zu gewährleisten.

Ehevertrag - Tipps vom Experten
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Die Erstellung des Ehevertrags

Wenn für euch ein Ehevertrag in Frage kommt, dann sucht euch eine rechtliche Beratung. Christiane Warnke rät darauf zu achten, dass die Chemie zwischen dem Paar und dem Anwalt / der Anwältin stimmt. Das kann in der Regel bei der Erstberatung gut festgestellt werden.

Da das Thema Ehevertrag kein Tabuthema mehr ist, findest du auch im Internet, in Büchern oder Podcasts viele Infos zum Thema. Doch unsere Expertin rät: „Laien können nicht beurteilen, was für sie sinnvoll ist. Und was alles geregelt werden kann. Daher ist eine individuelle Beratung in jedem Fall im wahrsten Sinne des Wortes „preiswert“.“ Warnke bietet ein erstes Gespräch zum Preis von 250 € (inkl. USt.) an; und das nicht nur vor Ort, sondern auch remote. Wenn das Paar sich dann für die Erstellung eines Vertrags entscheidet, wird der Preis individuell ausgehandelt.

Für ihre Mandanten – beraten wird immer das Paar! – erstellt sie dann einen Vertragsentwurf. Dann erläutert sie diesen schriftlich und persönlich. Warnke passt an, bespricht wieder bis es passt, was in der Regel nach 3-4 Entwürfen der Fall ist. Dann muss der Vertrag notariell beurkundet werden, das sieht der Gesetzgeber so vor. Das Notariat bekommt den Vertragsentwurf direkt von Christiane Warnke.

Ehevertrag erstellen lassen
Bei einem Erstgespräch, kann man herausfinden, ob die Chemie zwischen Paar und Anwalt/Anwältin stimmt.

Kann ich einen Ehevertrag ändern?

Keine Sorge: Ihr könnt den Ehevertrag jederzeit ändern und euren neuen Lebensumständen anpassen. Dazu sagt Christiane Warnke: „Das sind beispielsweise Veränderungen wie

  • Schwere oder neu auftretende chronische Erkrankung und eine damit verbundene Einschränkung der Berufstätigkeit,
  • Umzug ins Ausland, bei dem ein Ehepartner den Beruf auch nur teilweise aufgibt,
  • Mehrlingsgeburten, die eine Berufstätigkeit für längere Zeit ausschließen,
  • Erbschaften,
  • Schenkungen,
  • Erwerb von Gesellschaftsanteilen oder
  • Unternehmensgründungen.

Dann macht eine erneute Beratung Sinn, in der geprüft wird, was geändert oder ergänzt werden sollte. Der bestehende Vertrag kann ergänzt oder auch einer neuer Ehevertrag erstellt werden.“

Unromantisch und teuer?

Um das Thema Ehevertrag halten sich zahlreiche Mythen hartnäckig. Allen voran:

Ein Ehevertrag ist unromantisch. Doch dazu hat Christiane Warnke eine ganz andere Meinung: „Ich habe noch keine romantische Scheidung erlebt! Vielmehr finde ich es romantisch, in guten Zeiten für schlechte Zeiten vorzusorgen und auch dann für den anderen einzustehen.

Ein Ehevertrag ist teuer. Ja, es kostet etwas, abhängig vom vorhandenen Vermögen. Aber wenn die Paare wüssten, wie teuer eine Scheidung werden kann ohne einen fairen Ehevertrag- und welche hohe emotionale Belastung damit einhergeht. Der Preis wäre dann kein Argument mehr. Warum werden diese Kosten nicht gleich bei der Planung der Hochzeit mitberücksichtigt? Wenn man sieht, wieviel Geld heute nur für das Fest ausgegeben wird, aber für einen Vertrag kein Geld vorhanden ist, kann ich mich nur wundern. Immer wieder höre ich das Argument: „Wir bleiben auch im Falle einer Scheidung fair!“ Ganz ehrlich: Das wäre das erste Paar, dem das gelingt!“

Mit welchen Kosten bei der Hochzeit ihr rechnen müsst, erfahrt ihr im verlinkten Blogbeitrag.

Wie ein Ehevertrag die Beziehung beeinflussen kann

Außerdem hat Christiane in den Jahren immer wieder miterlebt, dass ein Ehevertrag positive Auswirkungen auf die Beziehung hat. „Es kann manchmal auch schwer sein, über Geldthemen zu sprechen. Aber in der Regel berichten mir die Paare, dass es letztendlich ihrer Beziehung gutgetan hat, sich diesbezüglich auszutauschen und auch einmal die Rolle des jeweils anderen einzunehmen.“

Und es haben doch alle Partnerschaften die gleiche Basis: Eine ehrliche und offene Kommunikation!  Vor allem zwischen Ehepartnern ist diese von entscheidender Bedeutung. Auch und vor allem, wenn es um die Erstellung eines Ehevertrags geht. Schließlich trägt eine offene Kommunikation zum Aufbau und Erhalt des Vertrauens zwischen dir und deinem Partner/deiner Partnerin bei. Und das ist doch in jeder Ehe von großer Wichtigkeit. Außerdem stellt eine offene Kommunikation sicher, dass beide Parteien die Vereinbarungen im Vertrag klar verstehen. Und somit mögliche zukünftige Konflikte und Missverständnisse verhindern. Und zu guter Letzt ist eine ehrliche Kommunikation die Voraussetzung für faire Vereinbarungen.

Meine Liebe, das waren nun jede Menge Informationen zum Thema Ehevertrag. Ich hoffe, wir konnten bei dir und deinem Partner/deiner Partnerin für mehr Klarheit sorgen. Und dich dazu ermutigen, mit ihm oder ihr über das Thema zu sprechen.

Vielen lieben Dank Christiane, dass du mir die vielen Fragen zum Thema Ehevertrag so ausführlich beantwortet hast.

Wenn du mehr über Christiane und ihre Arbeit erfahren möchtest, dann findest du alle Informationen hier: https://wh-rechtsanwaelte.de

Alles Liebe,

Viktoria vom weddies Hochzeitsblog

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2 Antworten

  1. Liebe Viktoria, ein sehr gut zusammenfasster Beitrag zu einem recht unbeliebten Thema, über welches Brautpaare schweigen. Ich als Hochzeitsplanerin und freie Traurednerin führe zahlreiche Traugespräche in denen ab und dann das Thema Ehevetrag aufkommt. Gerne empfehle ich deinen Blogbeitrag meinen zukünftigen Brautpaaren. Liebe Grüße Lilija

    1. Hallo Lilija,

      vielen Dank für deine lieben Worte, es freut mich sehr, wenn wir mit dem Blogbeitrag weiterhelfen können. Und natürlich lieben Dank auch an Christiane Warnke, ohne die der Beitrag gar nicht möglich gewesen wäre.

      Liebe Grüße Viktoria

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Hallo und willkommen im weddies Blog. Ich bin Viktoria, die Gründerin von weddies, der Hochzeitsfoto App & Website. Im weddies Blog bekommst du tolle Tipps, Ideen und Inspirationen rund um das Thema Hochzeit und vor allem Hochzeitsfotos. Mehr über weddies, mich und meine eigene Hochzeit erfährst du auf der "Über uns" Seite auf weddies. Ich freue mich immer von euch zu hören, also schreib mir gerne, wenn du Anregungen, Feedback oder Ideen hast.

Bis bald,
Deine Viktoria

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